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Ratsbeschluss 2011

Petition 2015

Verkehrszählung 2016

Verkehrssituation 2017

Email VGRD 2.6.2018 "innerörtlich verkehrswichtige Straße"

Verkehrssituation Wohngebiet "Süd"

Das Wohngebiet "Süd" ist das größte zusammenhängende Wohngebiet in Dudenhofen.  Viele Bürger schätzen und bevorzugen die optimale Lage, den dörflichen Charakter und doch zugleich gute verkehrsgünstige Anbindung.

In den letzten Jahren hat sich die Situation im Wohngebiet jedoch zunehmend verändert. Die Verkehrsbelastung - durch den gebietsfremden und überörtlichen Verkehr - ist enorm gestiegen. Dieses verspüren nicht nur die Anwohner an der Carl-Zimmermann-Str., Johann-Walter-Str. und Ernst-Reuter-Str.. Die Auswirkungen tangieren zunehmend auch die anderen Wohnbereiche.

 

Im Jahre 2011 hat der Gemeinderat beschlossen, einige Straßenabschnitte in Dudenhofen als Sammelstraßen zu deklarieren, darunter die Carl-Zimmermann-Str., Johann-Walter-Str. und Ernst-Reuter-Str., um im Fall einer Erneuerung der Fahrbahn eventuell Zuschüsse vom Landesbetrieb für Mobilität (LBM) zu erhalten. Gemäß Förderkriterien sind jedoch Rahmenbedingungen einzuhalten wie z.B. Vorfahrtsregelung, keine Durchfahrtsbeschränkungen sowie keine baulichen Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung, etc.. Eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30km/h ist allerdings jederzeit möglich!   Die "Tempo 30" Zone wurde im Juli 2019 im gesamten Wohngebiet umgesetzt.

Die Sinnhaftigkeit des Ratsbeschluss im Zuge einer positiven Dorfentwicklung bezweifeln wir allerdings. Ob überhaupt eine Förderfähigkeit dieser Straßenabschnitte gegeben ist, ist zudem sehr Zweifelhaft. Es hat den Anschein, dass die Deklaration als Sammelstraßen nur dazu dient, eine Fördergrundlage zu schaffen. Ungeachtet dessen, bilden diese Straßenabschnitte quasi eine Parallelführung zur Ortdurchfahrt L537 und stehen somit in Redundanz zu einer Landesstraße die in der Baulast des Landes liegt, welches nicht sein darf.

Sollte jedoch seitens der Verwaltung und des Rats weiter an dieser Vorgehensweise festgehalten werden, hätte dieses zur Konsequenz, dass die genannten Straßen als sogenannte "innerörtlich verkehrswichtigen Straßen" eingestuft werden. In der Folge wird noch mehr Verkehr ins Wohngebiet gelenkt werden und bauliche verkehrsberuhigende Maßnahmen sind weitestgehend ausgeschlossen. Die resultierenden mittel- und langfristigen Auswirkungen für das gesamte Wohngebiet sind nicht absehbar und werden das Wohngebiet nachhaltig negativ beeinflussen. 

Soweit darf es nicht kommen!

 

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