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Stellungnahme 03.08.2020

"Lärmaktionsplanung"

Stellungnahme 04.02.2020

"Lärmaktionsplanung"

Entwurf März 2019 Lärmaktionsplanung VGRD

Lärmaktionsplanung

Infoabend 15.03.2018 Handout

Lärmaktionsplanung

In 2017 erfolgte eine erneute flächendeckende Lärmkartierung in RLP. Mit den vorliegenden Lärmkarten besteht die Möglichkeit die Öffentlichkeit über die örtlichen Lärmbelastung zu informieren. Des Weiteren bilden die Lärmkarten die Grundlage für eine Lärmaktionsplanung. Zuständig für die Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtline und Lärmaktionsplanung sind in RLP die Verbandsgemeinden.

 

Die Gemeinde Dudenhofen ist durch die querende B39 mit durchschnittlich mehr als 12.000 Fzg./tgl. und L537 mit bis zu 10.000 Fzg./tgl. in Teilabschnitten sowie angrenzende B9 mit ca. 50.000 Fzg./tgl. direkt vom Verkehrslärm und negativen Auswirkungen betroffen.

Viele Wohneinheiten liegen in kritischen Bereichen wie Nördlich Boligweg, Im Bolig, Südlich Boligweg, Ketteler Straße, Speyerer Str., Anschlussstelle Nord und Teilbereiche des Wohngebiets Süd. Zudem hat sich das Verkehrsaufkommen auf der B39 seit Errichtung der Schallschutzwand entlang der B39 stark erhöht. Diese Lärmschutzwand enspricht nicht mehr den heutigen Anforderungen vorallem im Bereich der Anschlusstellen Süd und Nord!

Vor diesem Hintergrund  sehen wir akuten Handlungsbedarf und haben zum vorliegenden Lärmaktionsplan der VGRD eine kritische Stellungnahme eingereicht. Unserer Ansicht nach  spiegelt der Lärmaktionsplan nicht die tatsächliche Verkehrs-/Lärmbelastung wieder und ist grundlegend zu überarbeiten. Der Ortsverien wird daher den Dialog mit den verantwortlichen Gremien suchen, damit der Aktionplan überarbeitet und als fundierte Grundlage für lärmmindernde und Lärm-/Schallschutzmaßnahmen herangezogen werden kann. Der Entwurf des Lärmaktionsplans der VGRD  sowie unsere Stellungnahmen steht als Download zur Verfügung.

 

Anmerkung:

Der Schutz der Bürger vor negativen  Einflüssen, ist aus unserer Sicht, eine Selbstverpflichtung der Verwaltung. Ein aktiver Lärmschutz erhält und wertet die Wohnqualität erheblich auf und ist eine nachhaltige Investition in die Zukunft.

 

Lärmschutz ist Chance und Voraussetzung für eine sichere und stetige Gemeindeentwicklung!

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